Ihre Anfrage

Sie möchten Inhalte aus Publi­kationen von DER SPIEGEL, der manager-Gruppe oder 11FREUNDE nach­drucken, ver­vielfältigen oder öffent­lich zugänglich machen?

Dann benötigen Sie die schrift­liche Zu­stimmung unseres Hauses und eine ent­sprechende Lizenz. Gern nehmen wir Ihre An­frage zu Nutzungs­rechten ent­gegen. Nutzen Sie hierfür das Anfrage­formular oder kontaktieren Sie unsere Ansprech­partner persönlich. Wir infor­mieren Sie schnell und um­fassend. Erst wenn Sie das Ange­bot gelesen und schriftlich zu­ge­stimmt haben, wird eine rechts­sichere Lizenz erteilt.

SPIEGEL Verlagsgebäude Foto: DER SPIEGEL

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Nutzungsbedingungen und AGB

Privatkunden, Schulen und Universitäten

Das Zitieren für wissen­schaftliche und schulische Zwecke im Rahmen des § 51 UrhG sowie das Verlinken zu unseren Inhalten ist kosten­los. Eine begrenzte Anzahl an Kopien eines Artikels (bis 30 Exemplare) darf ohne vor­herige Genehmigung für schulische und private Zwecke verteilt werden. Für Schulen, Uni­versi­täten und Schul­buch­verlage gibt es rabat­tierte Angebote. Fragen Sie bei Interesse gern nach!

Nutzung für kommerzielle Kunden 

Eine kommerzielle Verwertung unserer Inhalte um­fasst unter anderem die Nutzung unserer Inhalte in Medien jeder Art, für die betriebl­iche Weiter­bildung, für Ihren Kunden­service oder Kunden­broschüren und in Artikel­sammlungen. Eine Verwen­dung für rein werbliche Zwecke ist in der Regel nicht gestattet. Ein Weiter­verkauf unserer Inhalte ist nicht möglich.

Syndication im Ausland

Für die Verwendung von Inhalten (außer Fotos) aus dem SPIEGEL im nicht-deutsch­sprachigen Aus­land ist The New York Times Licensing Group zuständig: simonedaley@nytimes.com.

Für die Nutzung der Inhalte aus Produkten der manager-Gruppe ver­wenden Sie bitte das Anfrage­formular.

Unsere AGB

SPIEGEL-Gruppe Nachdruckrechte und Syndication

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nachdruckrechte und Syndikation der SPIEGEL-Gruppe
 


I. Allgemeines

  1. Diese Geschäfts­bedingungen gelten für alle Leistungen, Ange­bote, Liefer­ungen und elektro­nische Über­mittlungen durch Unter­nehmungen der SPIEGEL-Gruppe im Rahmen der Ein­räumung von Nach­druck­rechten und der Syndikation. Zur SPIEGEL-Gruppe gehören in­so­weit die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, die manager magazin Verlags­gesell­schaft mbH, die SPIEGEL TV GmbH, die DER SPIEGEL GmbH & Co. KG, die manager magazin new media GmbH und die 11FREUNDE Verlag GmbH & Co. KG.
  2. Abweichende Geschäfts­bedinungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Dies gilt auch dann, wenn er hierauf bei Auf­trags­erteilung Bezug nimmt.
  3. Sonder­vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
  4. Angebote und Preise sind stets frei­bleibend und unver­bindlich. Verträge über die zu erbringenden Leistungen kommen erst mit der schriftlichen Auftrags- beziehungs­weise Lizenz­bestätigung zu­stande. Eine vorherige Nutzung ist nicht erlaubt.
  5. Vertragspartner und Besteller im Sinne der Geschäfts­bedingungen ist stets der­jenige, der den Auftrag für die Er­bringung der Leistungen, namentlich die Lizenzierung von Bei­trägen (im Folgenden auch „Material“ genannt, wie zum Beispiel auch alle lizenzierten Marken oder Titel), erteilt. Vertrags­partner auf Seiten der SPIEGEL-Gruppe (im Folgenden auch allgemein jeweils als „Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe“ bezeichnet) ist
    1. für Beiträge aus DER SPIEGEL, Dein SPIEGEL, SPIEGEL GESCHICHTE, SPIEGEL WISSEN, SPIEGEL EDITION, SPIEGEL SPEZIAL oder DER SPIEGEL Jahres-Chronik die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
    2. für Beiträge aus manager magazin, Harvard Business manager oder harvard-business­manager.de die manager magazin Verlags­gesellschaft mbH
    3. für Beiträge aus DER SPIEGEL (online) die DER SPIEGEL GmbH & Co. KG
    4. für Beiträge aus manager-magazin.de die manager magazin new media GmbH
    5. für Beiträge von SPIEGEL TV die SPIEGEL TV GmbH.
    6. für Beiträge aus 11FREUNDE oder aus 11freunde.de die 11FREUNDE Verlag GmbH & Co. KG.
  6. Reklamationen, die den Inhalt des gelieferten Materials betreffen, sind unver­züglich nach Empfang mitzuteilen.

II. Nutzungsrechte

  1. Eine Nutzung des Materials ist aus­schließ­lich für den in der Lizenz­bestätigung des Unter­nehmens der SPIEGEL-Gruppe mit­ge­teilten Nutzungs­umfang zulässig. Dies gilt ins­besondere für die Art, die Dauer und die Anzahl der Nutzungen.
  2. Eine Bearbeitung, Übersetzung, Veränderung oder Mani­pulation des urheber­rechtlich geschützten Werkes in jed­weder Weise, insbe­sondere digital, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Eine werbliche Nutzung des Materials ist nur insofern gestattet, als diese vorab in der Lizenz­bestätigung ausdrücklich genehmigt wurde.
  4. Die Weitergabe des Materials in allen denkbaren Varianten auf allen denkbaren Verteilungs­wegen oder die Ein­räumung von jed­weden Nutzungs­rechten an Dritte ist nicht gestattet. Es wird, sofern in der Lizenz­bestätigung nicht anders genehmigt, grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungs­recht eingeräumt.
  5. Eine Verviel­fältigung des Materials ist nur zulässig, soweit dies in der Lizenz­bestätigung genehmigt wurde. Dies gilt ins­besondere für jede elek­tro­nische Dupli­zierung und jedes Ein­scannen. Digitales Material darf darüber hinaus pro Rechner nur in einer Kopie verwendet werden. Im Rahmen der gewährten Nutzung­slizenz ist es nur gestattet, das digitale Material auf einer Computer­fest­platte oder einem anderen Speicher­medium zu sichern und keine anderen Kopien des Materials zu er­stellen, zu ver­wenden oder zu verteilen. So darf das Material beispiels­weise auch nicht im Rahmen von Rechner­netzen oder einer ähnlichen Computer­konfiguration von mehreren Nutzern gleich­zeitig verwendet werden, sofern dies nicht genehmigt wurde.
  6. Soweit in der Lizenzierungs­bestätigung nicht ander­weitig genehmigt, darf digitalisiertes Material in einer Online-Nutzung nur einmal wieder­gegeben werden. Jede weitere oder zu­sätzliche Wieder­gabe erfordert eine weitere Lizenz und ist nur gegen zu­sätzliche Lizenz­kosten gestattet. Der Besteller hat bei digi­tali­siertem Material, das er im Rahmen der verein­barten Online-Nutzung wieder­gibt, sicher­zustellen, dass das digi­tali­sierte Material nicht ver­viel­fältigt, ganz oder teil­weise ent­nommen, verändert, umge­staltet oder manipuliert werden kann.
  7. Das Setzen eines Links auf die Angebote der DER SPIEGEL GmbH & Co. KG, der manager magazin new media GmbH oder der 11FREUNDE Verlag GmbH & Co. KG ist in der Regel ohne Genehmigung zulässig, sofern dies nicht systematisch in einer Weise geschieht, die eine zu­sammen­gehörende Sammlung entstehen lässt und bei der man nicht mehr von einem gelegen­tlichen Hin­weis auf einzelne Beiträge sprechen kann.
  8. Eine elektronische Speicherung jeder Art, ins­be­sondere in einer Daten­bank oder einem Informations-Retrival-System ist nicht zulässig, soweit dies nicht für die Wieder­gabe des Materials für die vereinbarte Nutzung zwingend erforderlich ist.
  9. Die Verwendung des Materials für jede Art von Training oder Nutzung für KI-Modelle ist unzulässig.
  10. Nach Ablauf der Nutzung­sdauer ist das Material auf allen analogen oder digitalen Daten­trägern zu löschen.
  11. Nutzungsrechte an Fotos werden grund­sätzlich nicht einge­räumt, sofern dies nicht aus­nahms­weise in der Lizenz­bestätigung erfolgt.
  12. Ein Anspruch auf Erteilung einer Lizenz­bestätigung besteht nicht. Die Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe behalten sich vor, im Einzel­fall ohne Angabe von Gründen Nutzungen nicht zu genehmigen.

III. Urhebervermerk, Belegexemplare

  1. Bei der genehmigten Nutzung des Materials ist zwingend ein Ur­heber­vermerk an­zu­bringen, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zu­ordnung zum j­eweil­igen Material be­stehen kann. Dabei ist bei Texten oder Grafiken aus Print­produkten stets Quelle und Heft­nummer und bei Texten oder Grafiken aus Online­produkten und bei TV-Beiträgen Quelle und Erscheinungs­datum anzugeben.
  2. Unterbleibt der Urheber­vermerk, so besteht ein Anspruch auf Schaden­ersatz in Form eines Zuschlages von 100 Prozent zum je­weiligen Nutzungs­honorar. Darüber hinaus hat der Besteller das jeweilige Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe von allen daraus resul­tierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
  3. Von jeder Veröffent­lichung im Druck oder körperlichen digitalen Medien sind dem je­weiligen Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe zwei Beleg­exemplare unauf­gefordert und kosten­los zuzu­schicken, sofern dies auf­grund der genehmigten Verwendung nicht unan­gemessen ist. In diesem Fall ist die Beleg­funktion auf andere Weise sicher­zustellen. Bei jeder Veröffent­lichung in reinen Online-Angeboten oder in sonstiger un­körper­licher digitaler Weise ist dem je­weiligen Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe eine Ansicht zu er­möglichen, etwa durch Mit­teilung der ent­sprechenden URL oder Über­mittlung eines Ausdrucks.

IV. Honorare

  1. Jede Nutzung von Material der Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe ist honorar­pflichtig.
  2. Honorare sind vor Verwendung zu verein­baren. Sie richten sich nach Medium, Art und Um­fang der Nutzung, die anzu­geben sind. Sie gelten nur für die ein­malige Nutzung für den ange­gebenen Zweck und den genannten Umfang, deren genauer Inhalt sich aus der schrift­lichen Lizenz­bestätigung ergibt. Jede weitere oder erweiterte Nutzung ist erneut honorar­pflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
  3. Alle Honorar­angaben, -verein­barungen und -forderungen verstehen sich für private Ver­braucher stets brutto, bei umsatz­steuer­pflichtigen natürlichen und juristischen Personen stets netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Bei unberechtigter Nutzung oder Weiter­gabe unseres Materials wird - vorbe­haltlich weiterer Schaden­ersatz­ansprüche - ein Mindest­honorar von 500,- EUR fällig.
  5. Exklusiv­rechte und Sperr­fristen müssen gesondert vereinbart und zusätzlich honoriert werden.
  6. Honorare werden sofort nach Rechnungs­stellung zur Zahlung fällig.
  7. Bis zur voll­ständigen Bezahlung des geschuldeten Honorars sind Sie ohne schriftliche Genehmigung nicht zur Repro­duktion oder sonstigen Nutzung des Materials berechtigt. Jegliche Ver­wendung des Materials vor Zahlung des Honorars stellt eine Ver­letzung des Eigen­tums­rechte des Unter­nehmens der SPIEGEL-Gruppe sowie seiner Lizenz­geber dar und ist als ein Vertrags­bruch zu werten, aufgrund dessen das Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe das Recht zum Wider­ruf des Nutzungs­rechts und die Geltend­machung von Schaden­ersatz sowie das Recht zusteht, das Vertrags­verhältnis für ungültig zu er­klären und ent­sprechende Schaden­ersatz­leistungen einzufordern.

V. Haftung und Gewähr­leistung

  1. Die Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe gewähr­leisten inner­halb der gesetzlichen Gewähr­leistungs­fristen nach der Bereit­stellung, dass das Material frei von etwaigen Fehlern und Mängeln ist. Bei Nicht­ein­haltung der genannten Gewähr­leistung besteht die einzige und aus­schließ­liche Ab­hilfe bei etwaigen Fehlern im Aus­tausch des betreffenden Materials oder, nach Er­messen des Unter­nehmens der SPIEGEL-Gruppe, in der Rück­er­stattung der von Ihnen gezahlten Nutzungs­gebühr.
  2. Darüber hinaus gewährt das Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe keiner­lei weitere aus­drückl­iche oder still­schweigend mit ein­ge­schlossenen Garantien der Qualität, Markt­fähigkeit oder Eignung des Materials für einen bestimmten Zweck.
  3. Schadenersatz gegen das Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe ist un­ab­hängig vom Rechts­grund aus­ge­schlossen, es sei denn, das Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe hat vor­sätzlich oder grob fahr­lässig ge­handelt oder die Schaden­ersatz­ansprüche resultieren aus der Ver­letzung einer zu­ge­sicherten Eigen­schaft. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf 10.000,- EUR pro Schadens­fall. Dabei ist die Haftung des Unter­nehmens der SPIEGEL-Gruppe pro Kalender­jahr im Ganzen auf die Höhe der für das Material vom Besteller zu zahlende Ver­gütung beschränkt. In jedem Fall ist der Ersatz für mittel­bare Schäden und Folge­schäden, wie ent­gangenem Gewinn, aus­ges­chlossen, so­weit diese Schäden nicht vor­sätzlich oder fahr­lässig durch das Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe oder leicht fahr­lässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Ange­stellte des Unter­nehmens der SPIEGEL-Gruppe verur­sacht werden. Alle Schaden­ersatz­ansprüche gegen das Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe ver­jähren in sechs Monaten nach Lieferung. Das gilt nicht für An­sprüche wegen uner­laubter Handlung und für An­sprüche des Bestellers auf­grund von Arg­list seitens des Unter­nehmens der SPIEGEL-Gruppe.

VI. Datenschutz
Die Unternehmen der SPIEGEL-Gruppe behalten sich vor, zu Ab­rechnungs- und Aus­wertungs­zwecken Proto­kolle bezüg­lich der vorge­nommenen Nutzung des Nach­druckr­echte- und Syndikations­angebots anzu­fertigen und zu speichern. Aus dem gleichen Grund werden auch die per­sön­lichen Daten des Kunden ge­speichert. Die Unter­nehmen der SPIEGEL-Gruppe garantieren dem Kunden die Ein­haltung aller daten­schutz­rechtlichen Bestimmungen.


VII. Sonstige Bestimmungen

  1. Ergänzend kommen die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Ur­heber­recht, dem Daten­schutz­recht und allen sonstigen gesetzlichen Vorschriften ergeben, zur Anwendung.
  2. Der mit dem Besteller zustande gekommene Vertrag unterliegt aus­schließ­lich deutschem Recht unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffent­lichen Rechts oder öffent­lich-rechtliches Sonder­vermögen, so ist aus­schließ­licher Gerichts­stand Hamburg.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts­be­dingungen un­wirksam sein, tritt an deren Stelle die­jenige zu­lässige Regelung, die dem wirt­schaft­lich von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
Wir sind für Sie da!
Julia Eltner
Syndication
Wir sind für Sie da!
Jörg Rehder
Syndication
SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG

Syndication

Ericusspitze 1, 20457 Hamburg

E-Mail: syndication@spiegel.de

Telefon: +49 40 3007-3540