Datenschutz-Grundverordnung
Kapitel III - Rechte der betroffenen Person (Art. 12 - 23) |
Abschnitt 3 - Berichtigung und L�schung (Art. 16 - 20) |
(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverz�glich gel�scht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverz�glich zu l�schen, sofern einer der folgenden Gr�nde zutrifft:
a) | Die personenbezogenen Daten sind f�r die Zwecke, f�r die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. | |
b) | Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem�� Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a st�tzte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage f�r die Verarbeitung. | |
c) | Die betroffene Person legt gem�� Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gr�nde f�r die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gem�� Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. | |
d) | Die personenbezogenen Daten wurden unrechtm��ig verarbeitet. | |
e) | Die L�schung der personenbezogenen Daten ist zur Erf�llung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. | |
f) | Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gem�� Artikel 8 Absatz 1 erhoben. |
(2) Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten �ffentlich gemacht und ist er gem�� Absatz 1 zu deren L�schung verpflichtet, so trifft er unter Ber�cksichtigung der verf�gbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Ma�nahmen, auch technischer Art, um f�r die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, dar�ber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die L�schung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
(3) Die Abs�tze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
a) | zur Aus�bung des Rechts auf freie Meinungs�u�erung und Information; | |
b) | zur Erf�llung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im �ffentlichen Interesse liegt oder in Aus�bung �ffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen �bertragen wurde; | |
c) | aus Gr�nden des �ffentlichen Interesses im Bereich der �ffentlichen Gesundheit gem�� Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3; | |
d) | f�r im �ffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder f�r statistische Zwecke gem�� Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unm�glich macht oder ernsthaft beeintr�chtigt, oder | |
e) | zur Geltendmachung, Aus�bung oder Verteidigung von Rechtsanspr�chen. |
Rechtsprechung zu Art. 17 DSGVO
410 Entscheidungen zu Art. 17 DSGVO in unserer Datenbank:
- BGH, 23.01.2024 - II ZB 8/23
Datenschutz im Handelsregister; kein Anspruch des Kommanditisten auf L�schung ...
- BGH, 23.01.2024 - II ZB 7/23
Datenschutz im Handelsregister; kein Anspruch des Gesch�ftsf�hrers auf L�schung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 24.02.2023 - 9 W 16/23
Datenschutz; Kein registerrechtlicher Anspruch auf L�schung pers�nlicher Daten ...
- OLG Celle, 24.02.2023 - 9 W 16/23
- BVerwG, 02.05.2024 - 6 B 66.23
Anspruch auf Unterlassung einer kommunalen Video�berwachung
Zum selben Verfahren:
- VG Regensburg, 06.08.2020 - RN 9 K 19.1061
Erfolglose Klage gegen eine Gemeinde auf Unterlassen von Videobeobachtung und ...
- VG Regensburg, 06.08.2020 - RN 9 K 19.1061
- OLG D�sseldorf, 05.10.2023 - 16 U 127/22
dejure.org muss namensbezogenes Suchergebnis nicht auslisten
Zum selben Verfahren:
- LG D�sseldorf, 15.06.2022 - 12 O 199/21
Zum Anspruch auf Auslistung aus einer juristischen Datenbank / Suchmaschine
- LG D�sseldorf, 15.06.2022 - 12 O 199/21
- OLG M�nchen, 25.04.2024 - 34 Wx 90/24
Gesellschafterlisten, Registergericht, Dsgvo, Registerordner, Handelsregister, ...
- BGH, 23.05.2023 - VI ZR 476/18
Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.07.2020 - VI ZR 476/18
Auslistungsbegehren gegen Google
- BGH, 27.07.2020 - VI ZR 476/18
Querverweise
Auf Art. 17 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Grunds�tze
- Art. 11 (Verarbeitung, f�r die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist)
- Rechte der betroffenen Person
- Transparenz und Modalit�ten
- Art. 12 (Transparente Information, Kommunikation und Modalit�ten f�r die Aus�bung der Rechte der betroffenen Person)
- Berichtigung und L�schung
- Beschr�nkungen
- Art. 23 (Beschr�nkungen)
- Unabh�ngige Aufsichtsbeh�rden
- Zust�ndigkeit, Aufgaben und Befugnisse
- Art. 58 (Befugnisse)
- Zusammenarbeit und Koh�renz
- Europ�ischer Datenschutzausschuss
- Art. 70 (Aufgaben des Ausschusses)
- Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Art. 83 (Allgemeine Bedingungen f�r die Verh�ngung von Geldbu�en)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Durchf�hrungsbestimmungen f�r Verarbeitungen zu Zwecken gem�� Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Rechte der betroffenen Person
- � 35 (Recht auf L�schung)
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Rechte der betroffenen Person
- � 32f (Recht auf Berichtigung und L�schung, Widerspruchsrecht)
- F�nftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Leistungen der Krankenversicherung
- Weiterentwicklung der Versorgung
- � 64e (Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen, Verordnungserm�chtigung)
- Telematikinfrastruktur
- Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
- � 308 (Vorrang von technischen Schutzma�nahmen)
- Anwendungen der Telematikinfrastruktur
- Verf�gbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur f�r Forschungszwecke
- � 363 (Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken; Verordnungserm�chtigung)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Schutz der Sozialdaten
- Rechte der betroffenen Person, Beauftragte f�r den Datenschutz und Schlussvorschriften
- � 84 (Recht auf Berichtigung, L�schung, Einschr�nkung der Verarbeitung und Widerspruch)
- B�rsengesetz (B�rsG)
- Allgemeine Bestimmungen �ber die B�rsen und ihre Organe
- � 22b (Verarbeitung personenbezogener Daten)
- Geldw�schegesetz (GwG)
- Aufsicht, Zusammenarbeit, Bu�geldvorschriften, Datenschutz
- � 51a (Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbeh�rden)