Datenschutz-Grundverordnung

   Kapitel III - Rechte der betroffenen Person (Art. 12 - 23)   
   Abschnitt 3 - Berichtigung und L�schung (Art. 16 - 20)   
Gliederung
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Textdarstellung

Art. 16
Recht auf Berichtigung

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverz�glich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Ber�cksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollst�ndigung unvollst�ndiger personenbezogener Daten - auch mittels einer erg�nzenden Erkl�rung - zu verlangen.

Rechtsprechung zu Art. 16 DSGVO

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Querverweise

Auf Art. 16 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 
      Grunds�tze
        Art. 11 (Verarbeitung, f�r die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist)
     
      Rechte der betroffenen Person
        Transparenz und Modalit�ten
          Art. 12 (Transparente Information, Kommunikation und Modalit�ten f�r die Aus�bung der Rechte der betroffenen Person)
        Berichtigung und L�schung
          Art. 19 (Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder L�schung personenbezogener Daten oder der Einschr�nkung der Verarbeitung)
        Beschr�nkungen
          Art. 23 (Beschr�nkungen)
     
      Unabh�ngige Aufsichtsbeh�rden
        Zust�ndigkeit, Aufgaben und Befugnisse
          Art. 58 (Befugnisse)
     
      Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
        Art. 83 (Allgemeine Bedingungen f�r die Verh�ngung von Geldbu�en)
     
      Vorschriften f�r besondere Verarbeitungssituationen
        Art. 89 (Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im �ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken)
     
    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Personen
          Juristische Personen
            Vereine
              Eingetragene Vereine
                79a (Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren)
    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Zwangsvollstreckung
        Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
          Schuldnerverzeichnis
            882i (Rechte der Betroffenen)
    Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 
      Durchf�hrungsbestimmungen f�r Verarbeitungen zu Zwecken gem�� Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
        Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
          Besondere Verarbeitungssituationen
            27 (Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken)
            28 (Datenverarbeitung zu im �ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken)
     
      Besondere Bestimmungen f�r Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden T�tigkeiten
        86 (Verarbeitung personenbezogener Daten f�r Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen)
    Landesdatenschutzgesetz (LDSG) 
      Besondere Verarbeitungssituationen
        13 (Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken)
        14 (Datenverarbeitung zu im �ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken)
    Abgabenordnung (AO) 
      Einleitende Vorschriften
        Verarbeitung gesch�tzter Daten und Steuergeheimnis
          31c (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbeh�rden zu statistischen Zwecken)
    F�nftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) 
      Leistungen der Krankenversicherung
        Weiterentwicklung der Versorgung
          64e (Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen, Verordnungserm�chtigung)
     
      Telematikinfrastruktur
        Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
          308 (Vorrang von technischen Schutzma�nahmen)
    Geldw�schegesetz (GwG) 
      Aufsicht, Zusammenarbeit, Bu�geldvorschriften, Datenschutz
        51a (Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbeh�rden)
    Personenstandsgesetz (PStG) 
      Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
        Benutzung der Personenstandsregister
          68a (Rechte der betroffenen Person)
Was ist das?

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