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Urteil des OVG Berlin-Brandenburg Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachbessern

Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen die Bundesregierung geklagt und Recht bekommen. Urteil des Gerichts: Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen reichen nicht.
Windrad-Attrappe der Deutschen Umwelthilfe vor dem Bundeskanzleramt

Windrad-Attrappe der Deutschen Umwelthilfe vor dem Bundeskanzleramt

Foto: Gregor Fischer/ DPA

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22). In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben.

Die Bundesregierung kann in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Verfahren zu Verkehr und Gebäude läuft noch

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der Nachrichtenagentur dpa zu dem Urteil: »Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz.« Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit, auf Autobahnen Tempo 100, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Basis für die am heutigen Donnerstag verhandelten DUH-Klagen waren wie damals die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.

Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf.

lpz/dpa