B�rgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverh�ltnisse (�� 241 - 853) |
Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverh�ltnisse (�� 241 - 304) |
Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (�� 241 - 292) |
(1) Wer verpflichtet ist, einen Inbegriff von Gegenst�nden herauszugeben oder �ber den Bestand eines solchen Inbegriffs Auskunft zu erteilen, hat dem Berechtigten ein Verzeichnis des Bestands vorzulegen.
(2) Besteht Grund zu der Annahme, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist, so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollst�ndig angegeben habe, als er dazu imstande sei.
(3) Die Vorschrift des � 259 Abs. 3 findet Anwendung.
Rechtsprechung zu � 260 BGB
1.158 Entscheidungen zu � 260 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 07.03.2024 - I ZB 40/23
Ermittlungen des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses; ...
- LG K�ln, 11.04.2024 - 14 O 70/23
- LG K�ln, 18.04.2024 - 14 O 60/23
Haftung f�r Ver�ffentlichung eines Bildes einer Fototapete
- LG K�ln, 11.04.2024 - 14 O 75/23
LG K�ln bleibt bei seiner Rechtsprechung - Kauf von Fototapete umfasst keine ...
- OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
Verwertung der Transkripte von im Ausland heimlich abgeh�rten Gespr�chen
- OLG Bamberg, 08.04.2024 - 4 U 15/23 Corona
Haftung nach dem Arzneimittelgesetz; Covid-Schutzimpfung; Auskunftsanspruch gegen ...
- BGH, 01.12.2021 - IV ZR 189/20
Stufenklage auf Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen den Alleinerben; ...
Zum selben Verfahren:
- LG Kiel, 08.02.2019 - 6 O 165/15
Nachlasssache: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf eidesstattliche ...
- LG Kiel, 08.02.2019 - 6 O 165/15
- LG K�ln, 28.03.2024 - 14 O 181/22
Unerlaubte Wiedergabe der "Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral" von Heinrich ...
- OLG Bamberg, 29.12.2023 - 2 U 5/23
Kein Vorbehalt der beschr�nkten Erbenhaftung in der zweiten Stufe der Stufenklage
Querverweise
Auf � 260 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- B�rgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
- � 8 (Auskunftsanspruch des Gesch�digten gegen den Inhaber einer Anlage)
- Gesetz �ber die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Eidesstattliche Versicherung. Untersuchung und Verwahrung von Sachen. Pfandverkauf
- � 163
- Gesetz �ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- � 410 (Weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Geb�hren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 6. Sonstige Angelegenheiten
- � 124 (Eidesstattliche Versicherung)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Beschlagnahme und Einziehung des Verm�gens verbotener Vereine
- � 10 (Verm�gensbeschlagnahme)
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Haftung f�r Arzneimittelsch�den
- � 84a (Auskunftsanspruch)
Redaktionelle Querverweise zu � 260 BGB:
- � 1890
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- � 254 (Stufenklage)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- � 156 (Falsche Versicherung an Eides Statt) (zu � 260 II)