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Fischräuber unter Artenschutz Bundestagsausschuss beschäftigt sich mit dem Kormoran

Der Kormoran ist als gefährdete Art geschützt, die von Bodenseefischern alarmierte CDU will das ändern. Mit Drohnen und Öl gegen die Vogelbrut? Das würde der Fischerei kaum helfen, warnen Naturschützer.
Kormoran beim Fischfang

Kormoran beim Fischfang

Foto: Fabio Genovieri / 500px / Getty Images

Der als Fischräuber gefürchtete Kormoran beschäftigt nun auch die Politik im Bundestag. Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion gibt es am Mittwoch eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss, bei der auch der Chef der Fischereiforschungsstelle, Alexander Brinker, sprechen soll. Gefordert wird ein umfassendes Kormoranmanagement, das den geschützten Jagdvogel stoppen soll. Die Namen von Fraktionschef Friedrich Merz und CSU-Kollege Alexander Dobrindt stehen unter dem Antrag – die Initiative stammt aber vom Bodensee.

»Der Kormoran ist schon längst keine gefährdete Art mehr hierzulande«, sagt der Initiator, CDU-Bundestagsabgeordneter Volker Mayer-Lay, der aus Überlingen stammt. Der Vogel habe sich in den vergangenen Jahren rasant vermehrt und sei so zur landesweiten Plage geworden. Bodenseefischer würden ��ber Fangeinbußen klagen, Teichwirte und Gastronomen aus seinem Wahlkreis am Bodensee hätten ihn auch auf das Problem aufmerksam gemacht. »Deren Hilfegesuch nahm ich zum Anlass, auf Bundesebene die Initiative zu ergreifen.«

Gut ein halbes Kilo Fisch kann ein Kormoran laut Fachleuten am Tag fressen. Diskutiert wird schon lange ein sogenanntes Kormoranmanagement, das rund um den Bodensee gelten könnte. Wie genau dem Vogel Einhalt geboten werden soll, das ist auch nach einem fast einjährigen Dialogprozess mit 70 Einzelgesprächen, vier ganztägigen Foren und mehr als 80 Konsensformulierungen noch nicht klar.

In der EU geschützte Art

Mit einem eigenen Antrag für ein Kormoranmanagement am Bodensee war schon der SPD-Politiker Hans-Peter Storz im vergangenen September im baden-württembergischen Landtag gescheitert. Dass der Vogel nicht nur in Süddeutschland Thema ist, zeigte sich Anfang des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern: Der Verband der Binnenfischer hatte dort auch eine Abschussprämie ins Gespräch gebracht.

Der Jagdvogel ist jedoch eine EU-weit geschützte Art. Die Zahl der Kormorane steigt laut Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg immer weiter an. Naturschützer sind gegen einen systematischen Abschuss oder andere Vergrämungsmaßnahmen.

Die wahren Probleme der Fischer

Eine Abnahme des Bestands würde den Fischern nicht nützen, sondern nur den Vögeln schaden, sagte etwa Eberhard Klein vom Naturschutzbund (Nabu) in Konstanz. Es gebe schon ein Kormoranmanagement, seit mehr als 20 Jahren würden die Jagdvögel am Bodensee geschossen.

»Wie wir an den Klagen der Fischer sehen können: Es nützt nichts«, sagte Klein. Den Fischern und Fischen gehe es nach wie vor schlecht. »Das hat ganz andere Gründe, der Kormoran ist ein ganz kleiner Faktor.« Vor allem die Erwärmung des Gewässers und eingewanderte Arten seien verantwortlich. An der Ostsee wurde im vergangenen Jahr eine Untersuchung gestartet, ob mehr Kormorane tatsächlich den Fischmangel verursachen, wie Fischer klagen. Auch dort vermuten Forscher, dass eher Umweltfaktoren wie das wärmere Wasser das Aufwachsen von mehr Fischen behindern.

Brutabwehr mit Drohnen, Öl und Gips

Eine andere Idee ist ein sogenanntes Brutmanagement. Drohnen könnten in den Gebieten, in denen die Vögel in den Baumkronen brüten, zu den Nestern fliegen und die Eier mit Öl besprühen, um so ein Ausbrüten zu verhindern. Das sei eine bewährte Methode in anderen Ländern und nur ein kleiner Eingriff in die Natur, heißt es von Fachleuten. Es gibt auch Vorschläge, die echten Eier durch Gipseier auszutauschen. Pilotversuche sollen laut Umweltministerium kommen.

Letztlich sei es eine Frage der Verhältnismäßigkeit, sagte CDU-Politiker Mayer-Lay. Der anhaltende Schutzstatus des Wasservogels sei angesichts aktueller Bestände von mehr als 20.000 Brutpaaren in Deutschland überholt. »Zudem gibt es keine bundesweite Regelung zum Umgang mit den Tieren, es gelten lediglich die Kormoranverordnungen der Länder.« Das soll sich durch den Antrag, der schon aus dem März dieses Jahres stammt, ändern.

ahh/dpa