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Felder in der Nordsee Klimaschützer in Norwegen klagen erfolgreich gegen Öl-Zulassung

Im jahrelangen Streit zwischen Klimaschützern und der Ölnation Norwegen konnten die Umweltschutzorganisationen einen Sieg verbuchen. Laut dem Urteil sind die Genehmigungen dreier Öl- und Gasfelder in der Nordsee ungültig.
Schwimmkran »Thialf«

Schwimmkran »Thialf«

Foto: STAFF/ REUTERS

Klimaschützer haben in Norwegen erfolgreich gegen die Genehmigung dreier Öl- und Gasfelder in der Nordsee geklagt. Das Bezirksgericht von Oslo erklärte die Zulassungen für die Felder Breidablikk, Yggdrasil und Tyrving für ungültig. Der Staat hat dem Urteil zufolge bei den Genehmigungen gegen Auflagen verstoßen. Die klagenden Umweltschutzorganisationen Greenpeace sowie Natur und Jugend bekamen damit in ihrer Argumentation Recht, wonach der Staat gegen Bedingungen des Obersten Gerichts des Landes verstoßen habe, weil die Klimafolgen bei der Genehmigung der Felder nicht untersucht worden seien.

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»Dieses Urteil zeigt, dass die Interpretation des Urteils des Obersten Gerichts durch das Energieministerium falsch war«, sagte der Leiter von Greenpeace Norwegen, Frode Pleym, dem Rundfunksender NRK. »Das Klima hat im Bezirksgericht einen vernichtenden Sieg gegen den Staat errungen.« Pleym forderte, dass das Urteil unmittelbare Folgen haben müsse, nämlich den Stopp der Produktion auf dem einen sowie der Erschließung auf den beiden anderen Feldern. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden.

Die Klage stellt eine Fortführung eines Rechtsstreits dar, den die Klimaschützer schon seit Jahren in der Öl-Nation Norwegen austragen. 2016 hatten sie dem Staat in einer ähnlichen Klage vorgeworfen, mit der Zulassung von Ölbohrungen in der Arktis gegen den als »Umweltparagrafen« bekannten Artikel 112 der norwegischen Verfassung verstoßen zu haben, wonach das Volk ein Recht auf eine gesunde Umwelt hat. Sie erhofften sich von dem Verfahren nicht nur ein Verbot von Ölbohrungen in der Arktis, sondern auch einen Präzedenzfall für Klimaklagen in aller Welt. Der Fall durchlief drei gerichtliche Instanzen, die allesamt urteilten, dass der Staat mit der Erlaubnis neuer Ölbohrungen nicht gegen den Umweltparagrafen verstoßen habe.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, dass es sich bei dem Bild um eine Ölplattform handelt. Das ist falsch. Tatsächlich ist der Schwimmkran Thialf zu sehen. Wir haben den Fehler korrigiert.

kim/dpa

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