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Nach Facebook-Post am 7. Oktober Münchner Imam muss Geldstrafe zahlen

Am Tag des Hamas-Massakers schrieb er einen Post, der den Angriff auf Israel verharmloste. Garniert mit einem Smiley. Nun wurde der muslimische Geistliche zu einer Geldstrafe verurteilt.
Mohamed Ibrahim vor dem Amtsgericht München

Mohamed Ibrahim vor dem Amtsgericht München

Foto: Sven Hoppe / dpa

Am 7. Oktober 2023, als die Hamas Israel angriff, schrieb er auf Facebook: »Jeder hat seine eigene Art, den Oktober zu feiern.« Dahinter setzte er einen Smiley. Für diesen Post muss der Münchner Imam Mohamed Ibrahim nun 4500 Euro zahlen.

Reaktion erst nach Kritik

Er habe den Eindruck erweckt, dass er »den Mord und die Geiselnahmen der Hamas in hundertfachen Fällen« gutheiße und »der Terrorangriff jedenfalls für manche Personen einen Anlass zum Feiern darstellt«, hieß es in dem Strafbefehl. Erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung hatte der Imam den Post gelöscht. Zu diesem Zeitpunkt war bereits öffentlich darüber diskutiert worden.

Das Islamische Zentrum in München hatte den Geistlichen nach dem Post suspendiert. Ibrahim betonte vor Gericht, dass er sich »auf keinen Fall hinter jemanden stelle, der Zivilisten angreift und tötet«. Er habe zum Zeitpunkt des Posts nur gehört, dass es dem palästinensischen Widerstand gelungen sei, einen Erfolg gegen Israel zu erzielen. »Wenn Besatzung da ist, darf man gegen die Besatzung vorgehen«, betonte der Imam und verwies auf die Ukraine, die sich gegen Russland verteidigen dürfe.

Einsatz für Integration

Der Deutsch-Ägypter habe sich an den ägyptischen Nationalfeiertag am 6. Oktober erinnert und deshalb das »Wortspiel« in arabischer Sprache geteilt. Den lächelnden Smiley erklärte er damit, dass er »fast immer ein Lächeln im Gesicht« trage. Er sei stets an einem Dialog zwischen den Religionen interessiert gewesen, sagte Ibrahim, der unter anderem ein muslimisch-jüdisch-christliches Kulturzentrum gegründet hatte.

Der Staatsanwaltschaft reichte diese Entschuldigung nicht. Obwohl er zunächst Einspruch eingelegt hatte, akzeptierte der Imam letztlich die Zahlung von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro. So entkam er einer härteren Strafe: Nach der Verhandlung hätte er eigentlich 120 Tagessätze gefordert, sagte der zuständige Staatsanwalt.

esw/dpa