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Rechtsextreme Gesänge Staatsanwaltschaft ermittelt gegen neuen Beschuldigten

Im Nobelklub Pony auf Sylt grölten junge Erwachsene »Deutschland den Deutschen – Ausländer raus«. Nach SPIEGEL-Informationen ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen einen Mann, der das Video veröffentlicht haben soll.
Das Pony in Kampen auf Sylt: Bundesweites Echo

Das Pony in Kampen auf Sylt: Bundesweites Echo

Foto: Carsten Rehder / picture alliance / dpa

Wegen des rechtsextremen Eklats im Klub Pony auf Sylt ermittelt die Staatsanwaltschaft Flensburg gegen eine vierte beteiligte Person. Es handele sich um einen 23-jährigen Mann, sagte Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt dem SPIEGEL. Bisher richtete sich das Verfahren gegen zwei Männer und eine Frau. Bei allen Beschuldigten geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung.

Vorfall an Pfingsten

Der Fall hatte Ende Mai ein bundesweites Echo ausgelöst. Damals kursierte ein Videoclip, der eine Partyszene an Pfingsten zeigte. Zu sehen waren junge Erwachsene, die auf der Terrasse des Klubs rechtsextreme Parolen grölten. Zur Musik des Songs »L’amour toujours« von Gigi D’Agostino sangen sie: »Deutschland den Deutschen – Ausländer raus«.

Der neue Beschuldigte stehe »im Verdacht, den Videoclip aus der Bar zuerst im Internet verbreitet zu haben«, so der Staatsanwalt. Keiner der jungen Erwachsenen hat sich bisher öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Einer von ihnen soll auf der Terrasse auch eine Geste gemacht haben, die an den Hitlergruß erinnert. Gegen den Mann wird zusätzlich wegen des Verdachts ermittelt, er habe Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet.

Der Vorfall dürfte für Juristen schwierig zu bewerten sein. Erst vor wenigen Tagen stellte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen vier Beschuldigte ein. Sie hatten auf einem Erntefest die pervertierte Variante des D’Agostino-Hits gesungen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, man habe keine Strafbarkeit feststellen können.

Die Parole allein sei nach geltender Rechtsprechung keine Volksverhetzung, sondern könne als freie Meinungsäußerung gelten. Strafbar sei sie nur, wenn es weitere Umstände gebe, die »eine bestimmte Gesinnung« und die »Bereitschaft zu Übergriffen auf Ausländer« erkennen ließen. Diese Umstände sahen die Ermittler in Neubrandenburg offenkundig nicht.

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