Zum Inhalt springen

Prozess in Sachsen-Anhalt Lehrerin verliert im Streit über Mehrarbeit – Rausschmiss ist rechtens

Eine Stunde pro Woche sollte eine Lehrerin aus Sachsen-Anhalt mehr unterrichten – und weigerte sich. Daraufhin wurde ihr nach 33 Jahren im Schuldienst gekündigt. Zu Recht, wie ein Gericht entschied.
Niederlage vor Gericht: Lehrerin aus Sachsen-Anhalt wollte keine Zusatzstunde absolvieren und flog raus (Symbolbild)

Niederlage vor Gericht: Lehrerin aus Sachsen-Anhalt wollte keine Zusatzstunde absolvieren und flog raus (Symbolbild)

Foto: Jochen Tack / IMAGO

Die Kündigung einer Grundschullehrerin in Sachsen-Anhalt wegen einer verweigerten zusätzlichen Pflichtstunde ist rechtens. Das hat das Arbeitsgericht Stendal entschieden, wie ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts in Halle mitteilte. Die Klage der Frau, die seit 33 Jahren als Grundschullehrerin gearbeitet hatte, wiesen die Richter demnach ab.

Streitpunkt war eine im vergangenen Jahr eingeführte Regelung, wonach Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt jede Woche eine zusätzliche Unterrichtsstunde geben müssen. Diese kann auf einem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder ausbezahlt werden. Ab dem Schuljahr 2033/2034 sollen die Stunden abgebaut werden können.

Hintergrund ist der Lehrkräftemangel im Land, der auf diese Weise abgefedert werden soll.

Die Regel gilt für fünf Jahre. Schwerbehinderte oder begrenzt dienstfähige Lehrerinnen und Lehrer, ältere Beschäftigte über 62 Jahre und befristet beschäftigte Kräfte sind von der Regelung ausgenommen. Für die Klägerin gelten die Ausnahmen nicht, aber sie verweigerte die Zusatzstunde.

Erst abgemahnt, dann gekündigt

Nachdem die Frau die angeordnete sogenannte Vorgriffsstunde ab April 2023 nicht leisten wollte, wurde sie zunächst abgemahnt. Bei der weiteren Weigerung wurde ihr gekündigt. Dagegen zog sie vor das Arbeitsgericht.

Dieses Gericht entschied nun, dass die Verweigerung der zusätzlichen Pflichtstunden trotz vorheriger Abmahnung rechtswidrig war und daher die ordentliche Kündigung zum März dieses Jahres gilt. Eine zunächst ausgesprochene fristlose Kündigung erklärte das Gericht hingegen für unwirksam.

Die Richter verwiesen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom März 2024, mit der die Vorgriffsstunde bestätigt wurde. Es erklärte die vorübergehende Mehrarbeit für rechtens und wies die dagegen gerichteten Anträge zweier Lehrer ab. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

fok/AFP/dpa