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Antisemitismus an Hochschule Jüdischer Student klagt gegen Freie Universität Berlin

Lahav Shapira wurde offenbar aus antisemitischen Motiven von einem Kommilitonen verprügelt. Nun geht er einem Medienbericht zufolge gerichtlich gegen seine Universität vor. Diese habe Antisemitismus »zu lange toleriert«.
Eine Israelflagge vor der Freien Universität: Im Februar organisierte eine Initiative für die Sicherheit jüdischer Studierender einen Protest vor der Einrichtung

Eine Israelflagge vor der Freien Universität: Im Februar organisierte eine Initiative für die Sicherheit jüdischer Studierender einen Protest vor der Einrichtung

Foto: Christoph Soeder / dpa

Lahav Shapira wurde im Februar von einem propalästinensischen Kommilitonen bei einem mutmaßlich antisemitischen Angriff in Berlin zusammengeschlagen. Nun klagt der jüdische Student gegen die Freie Universität Berlin. Dem Verwaltungsgericht Berlin liegt einem Sprecher zufolge ein entsprechendes Verfahren vor. Zuvor hatte das ZDF darüber berichtet.

Shapira wirft der Hochschule vor, durch ihre Haltung zugelassen zu haben, dass antisemitische Sprache sich in Taten umwandeln konnte. »Es geht darum, dass die Uni die antisemitische Stimmung, die auch zu dem Angriff geführt hat, viel zu lange toleriert hat«, sagte der heute 31-Jährige laut ZDF-Frontal.

Shapira beruft sich in seiner Klage auf Paragraf 5b des Berliner Hochschulgesetzes. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu unterbinden. Die Universität habe jedoch »keine adäquaten Maßnahmen ergriffen, um die antisemitische Diskriminierung gegen den Kläger, aber auch andere jüdische Studierende zu verhindern oder diese strukturell zu beseitigen«, heißt es nach dem Bericht in der 16-seitigen Klageschrift.

Wann das Verwaltungsgericht über den Fall verhandeln wird, ist noch offen. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist sie gerade erst eingegangen. Von der Universität lag zunächst keine Stellungnahme vor. Laut ZDF teilte die Pressestelle der Hochschule dem Sender mit: »Die von Ihnen erwähnte Klage liegt der Freien Universität Berlin noch nicht vor. Zu laufenden rechtlichen Vorgängen äußert sich die Freie Universität nicht.«

Der Fall löste eine Debatte über antisemitische Taten an Universitäten aus

Nach dem Vorfall entbrannte eine Debatte über den Umgang mit Tätern antisemitischer Übergriffe an Universitäten – der Zentralrat der Juden etwa forderte in dem Fall die Exmatrikulation. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Sie stuft die Tat nach eigenen Angaben als antisemitisch ein und sieht einen Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt. Die Ermittlungen dauern noch an, wie eine Sprecherin sagte.

Als Konsequenz auf den Angriff beabsichtigt der Berliner Senat, das Hochschulgesetz zu verschärfen. Die Opposition kritisiert den Plan allerdings. Ziel des Opferschutzes müsse sein, dass ein Opfer von Gewalt dem Täter beispielsweise nicht in einer Vorlesung gegenübersitzen müsse, erklärte die Linke kürzlich im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses. Dies sei bei der von SPD und CDU geplanten Änderung nicht gegeben, da sich eine Exmatrikulation nach Verurteilung jahrelang hinziehen könne.

spr/dpa