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Nutzerdaten von Facebook und Instagram Verbraucherzentrale mahnt Meta wegen KI-Training ab

Meta möchte Nutzerdaten von Facebook, Instagram und Threads für das Training von KI-Modellen verwenden. Die Vorgehensweise des Konzerns halten Verbraucherschützer für datenschutzwidrig.
Instagram-App: »Sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich«

Instagram-App: »Sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich«

Foto: Dado Ruvic / REUTERS

Mit einer Abmahnung möchte die Verbraucherzentrale NRW verhindern, dass der Facebook-Mutterkonzern Meta Inhalte seiner Anwenderinnen und Anwender zum Training seiner KI-Modelle verwendet, sofern diese nicht aktiv widersprechen. Die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Meta hat in den vergangenen Tagen massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads angeschrieben, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. »Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten«, heißt es in der E-Mail. In dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen stören sich daran, dass die Meta-Nutzerinnen und -Nutzer aktiv werden müssen, wenn sie mit dem KI-Training auf der Basis ihrer Postings nicht einverstanden sind: »Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich.« (Wie Sie der Nutzung widersprechen, lesen Sie hier.)

Eine Frage der Interpretation des Datenschutzrechtes

Sie bemängeln zudem, dass Facebook neuerdings eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek standardmäßig vornimmt. Wer die Facebook-App verwendet, erhält nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus dem persönlichen Speicher auf der Plattform geteilt werden könnten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide Änderungen – das KI-Training und die Fotoanalyse – gegen Datenschutzrechte der User.

Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. In der Mail an die Nutzerinnen und Nutzer heißt es: »Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.«

Dieser Interpretation das Datenschutzrechtes können sich die Verbraucherschützer nicht anschließen. »Meta macht es sich hier zu einfach«, erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Verwendung privater Daten für das Training einer künstlichen Intelligenz dürfe nicht ohne Einwilligung geschehen. »Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein.« Nutzerinnen und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten.

Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen.

pbe/dpa