Mit Urteil vom 30.06.2016, Az. 6 U 26/13 hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass die Werbeaussage "Für Sie ändert sich im Übrigen nichts" irreführend ist, insbesondere dann, wenn Veränderungen mit erheblichen Nachteilen für den Betroffenen eintreten.Diesem Urteil liegt...