B�rgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverh�ltnisse (�� 241 - 853) |
Abschnitt 3 - Schuldverh�ltnisse aus Vertr�gen (�� 311 - 361) |
Titel 1 - Begr�ndung, Inhalt und Beendigung (�� 311 - 319) |
Untertitel 2 - Grunds�tze bei Verbrauchervertr�gen und besondere Vertriebsformen (�� 312 - 312m) |
Kapitel 3 - Vertr�ge im elektronischen Gesch�ftsverkehr; Online-Marktpl�tze (�� 312i - 312l) |
(1) 1Wird Verbrauchern �ber eine Webseite erm�glicht, einen Vertrag im elektronischen Gesch�ftsverkehr zu schlie�en, der auf die Begr�ndung eines Dauerschuldverh�ltnisses gerichtet ist, das einen Unternehmer zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet, so treffen den Unternehmer die Pflichten nach dieser Vorschrift. 2Dies gilt nicht
(2) 1Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erkl�rung zur ordentlichen oder au�erordentlichen K�ndigung eines auf der Webseite abschlie�baren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 �ber eine K�ndigungsschaltfl�che abgeben kann. 2Die K�ndigungsschaltfl�che muss gut lesbar mit nichts anderem als den W�rtern "Vertr�ge hier k�ndigen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. 3Sie muss den Verbraucher unmittelbar zu einer Best�tigungsseite f�hren, die
4Die Schaltfl�chen und die Best�tigungsseite m�ssen st�ndig verf�gbar sowie unmittelbar und leicht zug�nglich sein.
(3) Der Verbraucher muss seine durch das Bet�tigen der Best�tigungsschaltfl�che abgegebene K�ndigungserkl�rung mit dem Datum und der Uhrzeit der Abgabe auf einem dauerhaften Datentr�ger so speichern k�nnen, dass erkennbar ist, dass die K�ndigungserkl�rung durch das Bet�tigen der Best�tigungsschaltfl�che abgegeben wurde.
(4) 1Der Unternehmer hat dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der K�ndigungserkl�rung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverh�ltnis durch die K�ndigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform zu best�tigen. 2Es wird vermutet, dass eine durch das Bet�tigen der Best�tigungsschaltfl�che abgegebene K�ndigungserkl�rung dem Unternehmer unmittelbar nach ihrer Abgabe zugegangen ist.
(5) Wenn der Verbraucher bei der Abgabe der K�ndigungserkl�rung keinen Zeitpunkt angibt, zu dem die K�ndigung das Vertragsverh�ltnis beenden soll, wirkt die K�ndigung im Zweifel zum fr�hestm�glichen Zeitpunkt.
(6) 1Werden die Schaltfl�chen und die Best�tigungsseite nicht entsprechend den Abs�tzen 1 und 2 zur Verf�gung gestellt, kann ein Verbraucher einen Vertrag, f�r dessen K�ndigung die Schaltfl�chen und die Best�tigungsseite zur Verf�gung zu stellen sind, jederzeit und ohne Einhaltung einer K�ndigungsfrist k�ndigen. 2Die M�glichkeit des Verbrauchers zur au�erordentlichen K�ndigung bleibt hiervon unber�hrt.
Fassung aufgrund des Gesetzes f�r faire Verbrauchervertr�ge vom 10.08.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2022 | Gesetz f�r faire Verbrauchervertr�ge | 10.08.2021 |
Rechtsprechung zu � 312k BGB
42 Entscheidungen zu � 312k BGB in unserer Datenbank:
- OLG D�sseldorf, 23.05.2024 - 20 UKl 3/23
Verbraucherschutzverband geht gegen weitere Ausgestaltung eines K�ndigungsbuttons ...
- LG Koblenz, 27.02.2024 - 11 O 12/23
Keine Best�tigung durch ein Telefonat des Verbrauchers nach erfolgter K�ndigung ...
- LG K�ln, 29.07.2022 - 33 O 355/22
K�ndigungsbest�tigungsseite im Internet f�r Verbraucher
- LG M�nchen I, 10.10.2023 - 33 O 15098/22
Elektronischer Gesch�ftsverkehr, Dauerschuldverh�ltnisse, K�ndigungserkl�rung, ...
- AG K�ln, 13.02.2023 - 133 C 189/22
Flug Stornierung E-Mail Option Erstattung Flugpreis Button Anfechtung
- LG M�nchen I, 19.03.2024 - 33 O 935/23
Google / Alphabet muss f�r seine kostenpflichten Google One-Dienste nach � 312k ...
- OLG D�sseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23
Buttontext "Abonnieren" oder "Weiter zur Zahlung" in einer App erf�llt nicht � ...
- LG M�nchen I, 16.11.2023 - 12 O 4127/23
Unzul�ssige Ausgestaltung einer K�ndigungsschaltfl�che in Online-Angebot
- OLG Koblenz, 14.06.2019 - 2 U 1260/17
Reisevertrag: Inhaltskontrolle der Trinkgeldempfehlung eines Reiseveranstalters
Zum selben Verfahren:
- LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17
Service-Entgelt f�r Schiffsreise in AGB ist unzul�ssig
- LG Koblenz, 30.10.2017 - 15 O 36/17
Querverweise
Auf � 312k BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einf�hrungsgesetz BGB (EGBGB)
- �bergangsvorschriften aus Anla� j�ngerer �nderungen des B�rgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einf�hrungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere �berleitungsvorschriften)